Sie haben die Möglichkeit, in unserer Homepage über die Kalenderfunktion eine unverbindliche
Reservierungsanfrage zu stellen. Bitte senden Sie uns dafür Ihre Anfrage mit dem entsprechenden
Datum und der Personenanzahl.
Mit dem Setzen des Häkchens akzeptieren Sie unsere Buchungsbedingungen.
Nach der Anfrage erhalten Sie eine Rückmeldung, ob das Ferienhaus zum angefragten Datum tatsächlich
verfügbar ist.
Erst nach der Buchung wird das Ferienhaus verbindlich für Sie gebucht.
Nach dem Absenden Ihrer verbindlichen Zusage senden wir Ihnen den Mietvertrag zu,
mit den in der Homepage „Villa-Olive-Bay.de“ beschriebenen Konditionen, an die von Ihnen
angegebene E-Mail-Adresse zu.
Kalenderfunktion
Die auf unserer Homepage eingefügte Kalenderfunktion dient der Übersicht über die noch freien Daten.
Sollte unser Ferienhaus zu einem bestimmten Zeitraum bereits angefragt sein, sind die entsprechenden
Daten hellblau markiert. Sollte unser Ferienhaus zu einem bestimmten
Zeitraum bereits gebucht sein, oder steht es aus anderen Gründen nicht zur Verfügung, erscheinen die
entsprechenden Daten dunkelblau. Alle frei verfügbaren Daten sind grau hinterlegt.
Wir sind immer bemüht, die Daten aktuell zu halten. Trotzdem kann es vorkommen, dass das Ferienhaus
trotz entsprechender Angabe,( in der Kalenderfunktion grau markiert ), nicht verfügbar ist. Die
tatsächliche Verfügbarkeit wird Ihnen nach dem Absenden Ihrer verbindlichen Buchung bestätigt.
Nach kroatischem Recht sind Sie als Mieter verpflichtet, uns, dem Vermieter vor der Ankunft am Mietobjekt,
offizielle Identifikationsdokumente aller Mitreisenden für touristische Anmeldungszwecke beim
Fremdenverkehrsamt zu senden. Diese Daten werden ausschließlich für die genannte Anmeldung verwendet.
Sollten Sie uns die genannten Identifikationsdokumente nicht vor Anreise im Ferienhaus zu Verfügung stellen,
sind wir als Eigentümer, bzw. als Vermieter unseres Ferienhauses berechtigt, Ihnen den Zutritt zu unserem
Ferienhaus ohne Möglichkeit zur Erstattung der bezahlten Miete zu verweigern.
Unsere Mieter müssen bei Reiseantritt mindestens 25 Jahre alt sein. Wir vermieten nicht an
Jugendgruppen.
Für unser Ferienhaus gilt eine Hausordnung, welche im Haus ausgelegt ist.
Sie als Mieter verpflichten sich, die Regeln, der Hausordnung einzuhalten und Sie sind außerdem ausdrücklich
verpflichtet, Ihre Mitreisenden auf die Einhaltung der in den Buchungsbedingungen, im Mietvertrag und in der
Hausordnung aufgeführten Regeln und Pflichten aufmerksam zu machen. Sie als Mieter stehen für eine
Missachtung durch Mitreisende ein.
Die maximale Personenanzahl für Gäste in unserem Haus beträgt acht Personen.
Unser Ferienhaus darf maximal nur mit der vorab genannten und der auch im Mietvertrag angegebenen
Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir als Eigentümer, bzw. Vermieter
unseres Ferienhauses berechtigt, eine angemessene zusätzliche Vergütung für den Zeitraum zu
verlangen, in dem die Überbelegung stattgefunden hat, und/oder überzählige Personen aufzufordern,
unser Ferienhaus zu verlassen.
Die im Mietvertrag angegebene Maximalpersonenanzahl bezieht sich auch auf Kinder, egal welchen
Alters. Möchten Sie nach der Buchung die Gästeanzahl erhöhen, müssen Sie dies vorab per E-Mail bei
uns anfragen. Die Möglichkeit zur Änderung, bzw. zur Erhöhung der Gästeanzahl besteht nur im Rahmen
der angegebenen Maximalpersonenanzahl.
Für eine Gästeaufnahme, ist aber zwingend unsere ausdrückliche, vorausgehende Zustimmung einzuholen.
Uns, als Eigentümer, bzw. Vermieter, steht es frei, für die Gästeaufnahme eine Zusatzgebühr zu
verlangen, oder die Erhöhung der Gästeanzahl zu verweigern, wenn die Zustimmung nicht vorab
eingeholt wurde. Gleiches gilt bei Wechselbelegungen. Diese sind ohne unsere ausdrückliche vorab
gegebene Zustimmung nicht gestattet.
Auch die eventuell zusätzlichen Gäste sind verpflichtet, uns offizielle Identifikationsdokumente mit
persönlichen Daten für touristische Anmeldungszwecke beim nationalen Fremdenverkehrsamt zur
Verfügung zu stellen. Verletzen Sie als Mieter diese Pflicht, steht es uns als Eigentümer/Vermieter,
frei, eine Zusatzgebühr zu verlangen.
Sie als Mieter sind ausdrücklich verpflichtet, Ihre Mitreisenden darauf aufmerksam zu machen. Sie
stehen für eine Missachtung durch Mitreisende ein.
Nach Erhalt des Mietvertrages senden Sie uns diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von einer
Woche zurück. Danach ist innerhalb von einer weiteren Woche die Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten
Preises zu leisten. 30 Tage von Antritt des gebuchten Urlaubes ist die Überweisung des Restbetrages von 70%
zuzüglich der Kaution und des Betrages der Endreinigung fällig. Bei Buchungen, die 30 Tage oder weniger vor
Antritt des Urlaubes gebucht werden, ist der volle Mietpreis inkl. der Kaution und der Endreinigung
innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Buchungen, die 15 Tage oder weniger vor Antritt des Urlaubes getätigt werden, ist die Gesamtsumme inkl. der
Kaution und der Endreinigung sofort zu begleichen.
Gehen die geschuldeten Zahlungen nicht innerhalb der vorab genannten Fristen ein, sind wir berechtigt, nach
erfolgter Erinnerung bzw. Mahnung mit Angabe einer Frist, vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen die, unter
dem Punkt „13. Stornobedingungen“ genannten Gebühren, zu berechnen. Ist die geschuldete Zahlung nicht
komplett erfolgt, haben Sie keinen Anspruch auf Einzug in das Ferienhaus, sowie auf die entsprechenden
vertraglichen Leistungen.
Ihnen als Mieter steht es selbstverständlich frei, bereits vorab, den gesamten Mietpreis zu begleichen.
Die Kosten für den Wasserverbrauch, den Stromverbrauch, den Internetzugang, der auf Wunsch wöchentlich
bereitgestellten Bettwäsche und Handtücher, sowie der Poolreinigung und der Kurtaxe sind im Mietpreis
inbegriffen.
Spätestens bei Überweisung des Restbetrages, inklusive der Kaution und des Betrages der Endreinigung, bitten
wir außerdem um Zusendung der Ausweisdokumente aller Reisenden zur Anmeldung beim nationalen
Fremdenverkehrsamt.
Das gebuchte Ferienobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung.
Die Abreise erbitten wir am Abreisetag bis spätestens 10Uhr.
Wir vermieten ab 5 Tagen Mietdauer.
Bei vorzeitiger Abreise ist keine Erstattung möglich.
Möchte Sie als Mieter das Ferienhaus am Anreisetag früher beziehen und/oder am Abreisetag später
verlassen, können Sie bei uns vorab anfragen, ob das möglich ist.
Die Schlüsselübergabe findet, wenn nicht anders vereinbart, am Ferienhaus statt.
Ihre Ankunftszeit ist für uns wichtig. Nur so können wir gewährleisten, dass Ihr Ferienhaus für Sie
vorbereitet ist und wir Sie persönlich in Empfang nehmen können. Bitte teilen Sie uns deshalb vor Anreise
eine Mobilnummer mit, unter der wir Sie erreichen können.
Wir werden Ihnen unsererseits die Telefonnummer unserer Kontaktperson vor Ort senden. Wir bitten Sie diese
rechtzeitig zu kontaktieren, um den genauen Zeitpunkt Ihrer Ankunft mitzuteilen.
Ca. 200m vor dem Ferienhaus kommt es zu einer Engstelle. Die Durchfahrtsbreite beträgt ca 1,70m.
Für Fahrzeuge, die die Engstelle nicht passieren können, haben wir direkt vor dieser Engstelle zwei
Parkplätze angemietet. Das Gepäck wird Ihnen zum Haus gebracht.
Die Kosten für den Wasserverbrauch, den Stromverbrauch, den Internetzugang, der auf Wunsch
wöchentlich bereitgestellten Bettwäsche und Handtücher, sowie der Poolreinigung und der Kurtaxe sind
im Mietpreis inbegriffen.
Die Poolheizung wird bei Bedarf gesondert berechnet. Nachträglich berechnet, oder bei der Kaution
in Abzug gebracht werden, können Stromkosten sein, die den üblichen Verbrauch deutlich
übersteigen.
(Bitte die Gegenstromanlage des Pools nach Nutzung wieder abstellen. Diese schaltet sich nicht
selbst ab. Bitte die Klimaanlagen nicht bei geöffneten Fenstern/Türen in Betrieb lassen.)
Die Endreinigung wird von uns als Vermieter ausgeführt und mit 400Euro berechnet.
1000Euro Sachschadenkaution muss vor Reiseantritt spätestens mit der Restsumme überwiesen
werden.
Die Kaution kann insbesondere für die Behebung von durch den Mieter während des Reiseaufenthaltes am
Mietobjekt zugefügten Mängel verwendet werden.
Wird unser Ferienhaus bei Abreise vertragskonform übergeben, erhält der Mieter die volle Kaution von
uns per Überweisung zurück.
Uns als Immobilieneigentümer, bzw. Vermieter steht es frei, vor Anreise der Mieter, von diesen eine
Mietkaution zu verlangen. Diese ist spätestens mit der Restzahlung zu leisten.
Die Kaution kann insbesondere für die Behebung, von durch Mieter, während des Aufenthaltes am Mietobjekt
zugefügten Mängel, verwendet werden. Siehe auch unter „9. Sorgfaltspflicht“.
Außerdem kann die Kaution auch für zusätzliche Reinigungskosten verwendet werden, wie zum Beispiel für nicht
entsorgten, im Haus zurückgelassenen Müll, zurückgelassene Lebensmittel, oder für die spezielle Reinigung
des Hauses bei nicht erlaubtem Mitbringen von Haustieren, oder für Stromkosten, die den üblichen Verbrauch
deutlich übersteigen.
Wird das Mietobjekt bei Abreise vertragskonform übergeben, erhält der Mieter die volle Kaution von uns per
Überweisung zurück.
Sie als Mieter sind verpflichtet, das gemietete Feriendomizil und die zugehörige Einrichtung, samt
dem Garten, dem Pool und der Möblierung im Außenbereich, sorgfältig zu behandeln.
Dazu gehört auch, wie auch in der Hausordnung aufgeführt, beim Verlassen des Hauses, während Ihres
Aufenthalts, die Schirme und Markisen zu schließen, bzw. einzufahren, und andere (von in Kroatien
sehr spontan aufkommenden Stürmen) „bedrohte“ Einrichtungsgegenstände zu sichern. Auch bitten wir
Sie, auf die Vollständigkeit der Fernbedienungen für die Klimaanlagen, die Markisen, das elektrische
Tor, das Garagentor und das Poolcover zu achten.
Sollten am Feriendomizil oder an der Einrichtung während des Aufenthaltes Mängel oder Schäden
entstehen, sind Sie als Mieter verpflichtet, diese unverzüglich uns, dem Vermieter zu melden. Ihnen
als Mieter ist es nicht erlaubt, diejenigen Bereiche des Ferienhauses zu nutzen und zu betreten, die
in der Bestätigungs-Email, bzw. im Mietvertrag und im Folgenden als solche entsprechend bezeichnet
sind. Hierbei handelt es sich um zwei Lagerräume im Haus, die mit einem Schild „privat“
gekennzeichnet sind, ein an die Garage grenzender Raum, ein Außenschrank sowie das Golfcart, welche
nicht Teile des Mietvertrages sind. Es ist in jedem Fall untersagt, auf dem Grundstück oder neben
dem Grundstück unseres Ferienhauses Zelte aufzustellen. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht
gestattet.
Bei Missachtung steht es dem Vermieter frei, entsprechende, zusätzlich zu den Kosten der
Endreinigung anfallende Reinigungskosten, von der Kaution in Abzug zu bringen.
Bei Abreise ist das Ferienhaus in ordentlichem, „besenreinem“ Zustand zu hinterlassen (insbesondere
ist es die Pflicht des Mieters, Abfall, Flaschen und Lebensmittel vor Abreise zu entsorgen).
Der Gast ist verpflichtet, die Immobilie in dem Zustand zurückzugeben, in welchem er sie für die
Zeit des Aufenthalts übernommen hat. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, steht es uns,
als Eigentümer/Vermieter des Ferienhauses frei, entsprechende Reinigungskosten/Entsorgungskosten von
der Kaution in Abzug zu bringen. Der Mieter ist ausdrücklich verpflichtet, seine Mitreisenden zur
Einhaltung der vorangehend aufgeführten Pflichten anzuhalten. Er steht für eine Missachtung durch
Mitreisende ein.
Für unser Ferienhaus gilt eine Hausordnung, die im Haus ausgelegt ist. Alle Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Sollten sich die Gäste nicht an die Hausordnung halten, kann dies als Verstoß gegen die Buchungsbedingungen und die Bestimmungen des Mietvertrages gewertet werden. In diesem Fall haben wir als Eigentümer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung zu kündigen. Der Mieter ist dann verpflichtet, die Unterkunft mit allen sich dort aufhaltenden Personen innerhalb von zwei Stunden endgültig zu verlassen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Mietpreises. Der Mieter ist ausdrücklich verpflichtet, seine Mitreisenden zur Einhaltung der vorangehend aufgeführten Pflichten anzuhalten. Er steht für eine Missachtung durch Mitreisende ein.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Sollten Sie als Mieter dies missachten, sind wir als Eigentümer, bzw. als Vermieter des Ferienhauses
berechtigt, Ihnen den Zutritt zur Unterkunft ohne Möglichkeit zur Erstattung der bezahlten Miete zu
verweigern. Sollte uns nach Ihrer Abreise auffallen, dass sich trotzdem Haustieren im Haus befanden, steht
es uns frei, zusätzlich zu den Reinigungskosten der Endreinigung, anfallende Reinigungskosten zu berechnen
oder von der Kaution in Abzug zu bringen.
Wir bitten um Verständnis hierfür. Wir selbst haben Allergiker in der Familie und möchten auch für Gäste mit
ähnlichen Problemen gewährleisten, dass sich keine Tiere im Haus befanden. Eine Reinigung des Hauses von
z.B. Hundehaaren, wäre außerdem sehr aufwändig. Die Kosten der Endreinigung würden dafür in keinem Fall
ausreichen.
Sollten am Ferienhaus oder an der Einrichtung während des Aufenthalts Mängel oder Schäden entstehen, sind Sie als Mieter verpflichtet, diese unverzüglich uns, dem Eigentümer/Vermieter zu melden. Bitte lesen Sie hierzu auch die Informationen unter dem Punkt „9. Sorgfaltspflicht“.
Es steht Ihnen als Mieter frei, gegen Verrechnung der nachstehenden Gebühren vom Mietvertrag zurückzutreten, beziehungsweise die getätigte Buchung zu stornieren.
Uns als Eigentümer bzw. Vermieter steht es frei, den Mietvertrag im Falle des Eintretens von höherer Gewalt (auch vor Reiseantritt) zu kündigen. In einem solchen Fall erhält der Mieter (anteilsmäßig) den Mietpreis zurückerstattet. Darüber hinaus steht uns das jederzeitige Recht zu, den Vertrag zu kündigen, wenn der Mieter auch nach erfolgter Abmahnung seine in den Punkten 1. – 16. dieser Buchungsbedingungen/Vertragsbedingungen festgehaltenen Vertragspflichten verletzt. Darüber hinaus können wir als Vermieter den Mietvertrag ohne Vorankündigung kündigen, wenn Sie als Mieter Ihre Vertragsverpflichtungen dermaßen verletzt, dass ein Festhalten am Vertrag uns als Eigentümer und Vermieter nicht mehr zugemutet werden kann. Ein Festhalten am Vertrag kann dem Vermieter zum Beispiel dann nicht mehr zugemutet werden, wenn der Mieter am Mietobjekt mutwillig beträchtlichen Schaden verursacht.
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
Wir behalten uns das Recht vor, diese Buchungsbedingungen, die Vertragsbedingungen/Zahlungsbedingungen jederzeit für die Zukunft zu ändern.
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Stand September 2024